ANTRAG AUF ABGESCHLOSSENHEIT
Werden Mehrfamilienhäuser einzelnen Eigentümern zugeordnet, müssen die jeweiligen Wohneinheiten von anderen abgeschlossen sein und eigene Zugänge besitzen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Wohnungen mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit und den dazugehörigen Aufteilungsplänen als Wohneigentum auf die Eigentümer aufgeteilt werden. Diese können die Wohnungen dann wie jede andere Immobilie einzeln verkaufen, vermieten oder belasten.
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