BRANDSCHUTZKONZEPT
Bestimmte Gebäude (z.B. Sonderbau, Gebäude ab Gebäudeklasse 5, etc) benötigen zur Sicherstellung des Personenschutzes im Brandfall ein Brandschutzkonzept. Der sog. vorbeugende Brandschutz soll die Entstehung eines Brandes im Vorfeld verhindern. Das Brandschutzkonzept legt fest, welche Einzelmaßnahmen aus vorbeugendem baulichem, anlagentechnischem, organisatorischem und abwehrendem Brandschutz notwendig werden. Ein fertiges Brandschutzkonzept muss von den Behörden, Bauherrn und Versicherern anerkannt werden und ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
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